Beleg

[512] Beleg, 1) (Phys.), so. v.w. Belegung; 2) B. der Zunge, der schleimige Überzug der obern Fläche der Zunge, bes. auf ihrem tiefern Theile, der bei Personen von nicht sehr kräftiger Gesundheit, häufig auch bei nur geringer Magenschwäche, bes. in nüchternem Zustande, sich findet, in Krankheiten aber bemerklicher u. verbreiteter, auch wohl verschieden, bes. gelb u. braun, gefärbt ist, auch fester auf der Zunge ausliegt u. mit andern Zeichen Ärzten Andeutung innerer Krankheitszustände, bes. der gestörten Verdauung, ist; 3) das, womit der Saum eines Kleides verstärkt wird; 4) was von einem Andern zu seiner Beglaubigung beigelegt wird; 5) (Belegschein), bes. ein Rechnungsbeleg, wodurch Einnahme- u. (bes.) Ausgabeposten, durch beigefügte, schriftliche Beweise ihre Richtigkeit u. Glaubwürdigkeit erhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 512.
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