[948] Bodenzins, 1) Vergütung, welche ein Grundeigenthümer von dem, welchem er sein Grundstück zur Benutzung überlassen hat, hierfür erhält. Er ist für gleichgroße Strecken höher od. niedriger, je nach dem Bodenwerthe. Der Bodenwerth ist zunächst abhängig von der Fruchtbarkeit des Landes, von den etwa dazu gehörigen Holzpflanzungen u. sonstigen Anlagen, die eine directe (z.B. Bergbau), od. indirecte Ausbeute (z.B. Wasserkraft), des Bodens bezwecken od. befördern; dann richtet sich derselbe nach der Lage des Grundstücks, durch welche eine billigere od. kostspieligere Verwerthung der Producte bedingt wird (Seltenheitswerth), er verringert sich um die Kostendes Transports, welchen die Erzeugnisse erfordern, um ihren Markt zu finden, steigt aber mit der Zunahme des Verkehrs der in der Nähe belegenen Städte, sobald die Consumtion derselben von dem unmittelbar daran stoßenden Ackerlande nicht befriedigt werden kann. Der Bodenwerth ein u. desselben Grundstücks variirt in neuerer Zeit mehr als sonst in Folge der durch den Weltverkehr herbeigeführten Speculation, welche die Bodenerzeugnisse nach den entlegensten Gegenden verführt, wo Nachfrage vorhanden ist, also auch den Preis der Waare hebt, wo dieser sonst in Folge übergroßen Angebots gedrückt war. Mit dem Bodenwerth variirt auch die Bodenrente, d.h., der Werth, welcher nach Abzug der Betriebskosten u. der Zinsen des Betriebscapitals nach Ablauf eines Jahres übrig bleibt. Der B. kann deshalb, weil er für eine Reihe von Jahren, je nach dem Pachtcontract, stabil ist, nicht in Procenten des Bodenwerthes ausgedrückt werden, doch ist, den Durchschnittswerth des Bodens in einer Reihe von Jahren angenommen, der Zinsfuß im Allgemeinen niedriger als der von geliehenen Capitalien; 2) eine jährlich, von den auf früher noch unbebauten Plätzen erbauten Häusern zu entrichtende Abgabe.