[780] Entlastungszeuge, im Anklageproceß derjenige Zeuge, welcher von Seiten des Angeklagten, gegenüber dem vom Ankläger versuchten Beweise der Schuld, zum Beweise seiner Unschuld producirt wird. Den Gegensatz bildet der Belastungszeuge, vgl. Eideshelfer.