[16] Eutīn, 1) Amt im oldenburgischen Fürstenthum Lübeck, mit dem großen u. kleinen Eutiner-, Keller- u. Ukleisee; 2) Stadt darin u. Hauptort des ganzen Fürstenthums am Entiner See, der 20,872 QR. groß, von einer Allee umgeben u. fischreich ist, u. eine Insel mit Garten u. Fasanerie enthält; ist Sitz der Regierungsbehörden des Fürstenthums, der Kammer, der Justizkanzlei, eines Consistoriums u. and. Behörden; Schloß mit Park, Rathhaus; hat Gymnasium, höhere Töchterschule, Kinderbewahranstalt, Armenhaus, Hospital u. Arbeitsanstalt, Schwimmanstalt; 3000 Ew.; Geburtsort von C. M. von Weber. – E. soll nach Ein. 1154 vom Bischof Hartwig, nach And. 1160 vom Bischof Gerold von Lübeck angelegt worden sein. Auf dem dasigen Schlosse residirten die Bischöfe von Lübeck öfter. Von E. hatte die Linie Holstein-Eutin seit 1702 den Namen, s. Holstein.