Falschwerbung

[97] Falschwerbung, die heimliche Anwerbung von Unterthanen od. Militärindividuen einer Macht für fremde Kriegsdienste. Die F. wird als Verrätherei gestraft, wenn die Anwerbung für den Feind od. für Rebellen geschieht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 97.
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