[752] Frisiren (v. fr.), 1) die Haare einer Perücke od. am Kopfe regelmäßig kräuseln, toupiren u. in Locken ordnen; daher Frisur, das Glätten u. Kräuseln der Haare u. das Anordnen einer Haartour; 2) an Kleidungsstücken, Vorhängen u. dgl. Band, Fransen, od. einen Streif (dies Alles zusammen Frisur), faltig od. kräuselig annähen; 3) auf der rechten Seite des Tuches u. anderer wollener Zeuge die Haare, welche man in dieser Absicht etwas lang läßt, zu kleinen Knötchen zusammenreiben. Es geschieht dies entweder mit der Hand od. in der Frisirmühle. Die wesentlichsten Theile derselben sind 2 starke, hölzerne Platten, so lang, als das Tuch breit ist; die untere Platte steht fest, die obere wird durch den Haken einer Welle beständig hin u. her gerückt; die innere Seite der oberen Platte wird 1/4 Zoll dick mit Leim u. klarem Sand überzogen; eine andere Welle zieht das Tuch nach u. nach durch die Platten, welches 23mal wiederholt wird. Solche Zeuge heißen Frisirte Zeuge, Frisirtes Tuch etc. 4) (Tanzl.), einen Pas f., ihn etwas gebogen machen; 5) (Kochk.), Äpfel u. rübenartiges Gemüse künstlich ausschneiden.