[840] Gahre, 1) der Zustand, in welchem ein Körper gährt; 2) bei den Bäckern vom Teige, Brode; von letzterem die G. bekommen, wenn man es im Ofen aufgehen läßt, dann herausnimmt u. mit Wasser bestreicht u. nachher bäckt; 3) die Eigenschaft, welche der Tabak durch eine Art Gährung bekommt, wenn er lange, liegt, u. welche man durch seinen Geruch erkennt (vgl. Carotten); 4) G. des Ackerlandes ist derjenige aufgeschlossene u. zerfetzte, für atmosphärische Einwirkungen empfänglich gemachte Zustand des Bodens, in dem er im Stande ist, alle dem Pflanzenleben nachtheiligen Stoffe zu entwickeln u. fahren zu lassen, dagegen alle zum Leben u. Wachsen der Pflanzen erforderlichen Stoffe zu entwickeln u. in sich aufzunehmen. Die G. kommt hauptsächlich bei Bearbeitung der Brache in Betracht, u. wird erzielt durch rechtzeitige Bearbeitung u. Abwechselung von Wärme u. Feuchtigkeit; 5) wenn das Eisen im Hohofen so weiß od. grau wird, wie es werden soll; 6) so v.w. Gährungsmittel, bes. Hefen; vgl. Gährung.