Galgensteuer

[856] Galgensteuer, in manchen Gegenden diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erbauung der Gerichtsstätte u. zur Unterhaltung der ganzen peinlichen Gerichtsbarkeit geben müssen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 856.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika