[873] Gallerie, 1) ein im oberen Geschoß eines Gebäudes an der Längenseite desselben hinlaufender[873] schmaler Gang, welcher nach Außen mit einer Brüstung versehen, sonst aber offen ist. 2) Zimmer eines Gebäudes, welche bedeutend länger als breit sind u. vorzugsweise zur Aufstellung von Kunstgegenständen dienen; auch eine Reihe von Zimmern. zu einem ähnlichen Zwecke eingerichtet; vgl. Bildergallerie. 3) Im innern Ausbau von Theatern die amphitheatralisch angelegten oberen Zuschauerräume im Gegensatz zum Parterre u. Parquet (erste, zweite, dritte G.), doch versteht man unter G. auch wohl nur die der Decke des Zuschauerraums zunächst befindliche G., welche für die geringere Klasse des Volkes bestimmt ist; 4) so v.w. Emporkirche; 5) in Festungen lange u. schmale, meist bedeckte Gänge, um gedeckt nach Außenwerken gelangen zu können. Meist sind sie zugleich zur Vertheidigung des Grabens bestimmt, deshalb 56 F. im Lichten weit, 78; F. hoch mit Schußspalten versehen; 6) so v.w. Minengang, s.u. Mine; 7) auf großen Schiffen von mehr als 50 Kanonen der 45 Fuß breite offene Gang außerhalb des Hintertheils, der zu beiden Seitenan die, mit ihr in gleicher Höhe liegenden Seitengallerien stößt; unter ihm befinden sich die Abtritte für die Offiziere, zu denen Thüren aus der untern Kajüte führen. Bei den Dänen u. bei den Engländern ist die obere G. nicht mehr vorhanden, sondern das Hintertheil ist völlig rund u. gleich den übrigen Theilen des Bords, mit Stückpforten versehen. 8) Hinter- od. Achter-G., der am Heck der Schiffe vorspringende Balcon. Dreidecker haben deren auch zwei; falsche G., wenn diese nur in gallerieartigen Verzierungen besteht, wie auf den meisten großen Kauffahrern u. selbst auf Fregatten; 9) (Hüttenw.), langgestreckter Zug an Hütten- u. Laboratorienösen; daher Gallerieosen, so v.w. Galeerenosen.