Gare [1]

[927] Gare, 1) der Zustand einer Sache, wenn dieselbe gar ist; 2) G. des Ackerlandes, derjenige aufgeschlossene u. zersetzte, für atmosphärische Einwirkungen empfänglich gemachte Zustand des Bodens, in dem derselbe im Stande ist, alle dem Pflanzenleben nachtheiligen Stoffe u. Gase zu entwickeln u. fahren zu lassen, alle zum Leben u. Wachsen der Pflanzen erforderlichen Stoffe dagegen zu entwickeln u. aufzunehmen. Die G. kommt hauptsächlich bei der Bearbeitung der Brache in Betracht. Ein Boden, der die G. empfangen hat, zeigt sich im abgetrockneten Zustande in allen seinen Theilen aufgelockert, zerfällt bei der leisesten Berührung in Staub u. ist sehr zart u. sanft geworden; 3) die Zahl von 24 Häuten; 4) (Bienenz.), die Eigenschaft des Weisels, da er garig, d.h. zur Zeugung fähig, ist; 5) der Körpertheil, mittels dessen der Weisel die Eier legt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 927.
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