[550] Grasen, 1) Gras mit der Sichel abschneiden; geschieht in der Regel auf Hainen, Rändern u. den Böschungen der Dämme, auch im Holze. Das G. im Holze bringt theils Schaden, indem das verfaulende Gras Düngung gewährt u. häufig junge Bäumchen mit abgeschnitten od. ausgerissen werden; theils Nutzen, indem zu hohes Gras die Ausschößlinge erstickt u. verhindert, daß der Same auf die Erde fällt. Es darf daher nur unter strenger Aufsicht auf den jungen Schlägen gestattet werden. Die Befugniß, im Holze zu grasen (Grasegerechtigkeit), wird bei der Grasemiethe an einzelne Personen gegen eine Vergütung an Geld (Sichelzins), sonst auch an Zinshühnern (daher Grasehühner) ertheilt u. ihnen deshalb ein Zeichen von Blech, Holz od. Pappe (Grasezeichen, Grasezettel) eingehändigt. 2) So v.w. Jäten. 3) Vom Wilde od. zahmen Thieren, das stehende Gras abfressen. 4) Von einer Kanonenkugel, wenn sie matt auf den Boden auftrifft, von da aber wieder aufspringt.