Pappe

[630] Pappe, 1) die Masse groben Papierzeuges od. Papier maché; 2) (Pappbogen, Pappdeckel), unterscheidet sich vom Papier wesentlich durch größere Dicke der Bogen; man hat geleimte P., welche aus mehren aufeinander geleimten Papierbogen verfertigt wird, u. geformte P., welche ganz wie das Papier durch Schöpfen u. Kautschen od. neuerdings[630] auf Papiermaschinen verfertigt wird, doch meist aus grobem Zeuge, zu welchem man vorzüglich auch altes beschriebenes od. bedrucktes Papier nimmt. Wenn man auf einmal u. unmittelbar Bogen von der Dicke der P. schöpfen will (geschöpfte P.), so muß, um der P. die gehörige Stärke zu geben, der Deckel od. Rahmen der Pappenform mehr Höhe haben, als bei der Papierform. Wenn man dagegen 2 od. mehre bis 12 dünnere, frisch geschöpfte Papierbogen, ohne einen Filz dazwischen zu thun, zwischen glatte Breter (Pappenformbreter) aufeinanderlegt, so werden sie durch das Pressen ganz zu einer Masse vereinigt u. man bekommt Doppel- od. gekautschte P. Die Härte u. das Gewicht erhöht man durch Zusatz von Kreide od. Thon zum Zeug. Um Glanzpappe zu erzeugen, glättet man die P-n mit einem polirten Feuersteine auf einer Glättmaschine. Die feinsten, dichtesten, härtesten u. glänzendsten dieser P-n sind die Preßspäne od. Tuchpreßspäne, s.d. Die geleimte P. (Kartenpappe, Kartenpapier, weil die Spielkarten aus ihr gefertiget werden) besteht aus 2–12 durch Stärkekleister mit Leimzusatz zusammengeleimten u. dann stark gepreßten Papierbogen; hierher gehören die Preßspäne einiger Fabriken u. das zur Wassermalerei u. Kreidezeichnungen verwendete Isabey- od. Bristolpapier. Steinpappe zur Dachdeckung, s.u. Dach II. F) a); die Steinpappe zu Reliefornamenten für das Innere von Gebäuden besteht aus zerkleinertem u. aufgeweichtem Papiere, welches mit Leimwasser angemacht, mit Thon u. Kreide versetzt u. wenn es auch in der Nässe stehen soll, mit Leinöl od. besser Leinölfirniß eingeknetet wird. Lederpappe besteht aus zerstampftem u. aufgeweichtem Papiere gemengt mit zerstampften, im Holländer gemahlenen Lederabfällen, welche mit Leimwasser od. Mehlkleister angemacht werden. Künstliche (elastische) Schiefertafeln od. Schieferpapier s. Schieferpapier. 3) So v.w. Kleister; 4) (Weberei), Musterpappe, so v.w. Karte 4); 5) das Haar, Werg od. Papier am Boden des Schiffes, über welches die Spickerhaut gelegt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 630-631.
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