[834] Immūnis (lat.), frei von Verpflichtungen gegen den Staat, bes. von Abgaben u. Kriegsdiensten; daher Immunität, 1) solche Befreiung; 2) die gewissen privilegirten Personen od. Sachen zustehende Freiheit von gemeinen Rechten u. Pflichten der Staatsbürger in gewissen, genau bestimmten Fällen u. (Immunitas ecclesiastica) die Befreiung der Geistlichkeit von dinglichen u. persönlichen Staatsdiensten u. Exemtion von dem gewöhnlichen Gerichtsstande.