[941] Intellectual (Intellectuell, v. lat), 1) sich auf den Verstand beziehend u. zunächst davon ausgehend, bes. in Gegenstellung vom Sinnlichen; 2) auf das Erkenntnißvermögen sich beziehend u. davon ausgehend, in Nebeneinanderstellung des vom Gefühls- u., Willensvermögen zunächst Abhängigen od. des Ästhetischen u. Moralischen Daher Intellectuelle Erkenntnisse solche, welche nicht durch Erfahrung mittelst der Sinne, sondern durch begriffliches Denken gewonnen werden; Intellectuelle Anschauung, nach Fichte die reine, unmittelbare Selbstanschauung des Ichs; nach Schelling die unsinnliche Anschauung des Absoluten als eines Realidealen zugleich; Intellectuelle Theilnahme im Gegensatz der physischen Theilnahme, bei einem Verbrechen die Mitwirkung, welche ein Gehülfe dem eigentlichen Thäter des Verbrechens durch intellectuelle Mittel, durch Ertheilung von Rath u. Anschlag, leistet. Intellectueller Urheber, im Gegensatz des physischen, derjenige, welcher in dem Thäter des Verbrechens den verbrecherischen Entschluß durch Befehl, Auftrag, Nöthigung, Unterricht etc. zur Reise gebracht hat, s.u. Concursus ad delictum II. Intellectualismus (Intellectualphilosophie), philosophisches System, welches alle Erkenntniß aus der bloßen Thätigkeit des Verstandes od. der Vernunft ableitet, dem Sensualismus entgegengestellt.