[559] Klebeigkeit, vorwaltende Neigung von Körpern, unter sich od. mit anderen, mit welchen sie in Berührung kommen, zusammen zu hängen. Sie kommt bes. halbflüssigen Körpern u. vielen Auflösungen zu; daher wird Wasser klebrig, wenn man ihm Stoffe zusetzt, mit denen es sich verbindet, ohne eigentlich es aufzulösen, wie z. B, Schleim. Je mehr dann die Flüssigkeit verdunstet, desto stärker wird die bindende Eigenschaft, u. zwei feste Körper, welche für sich bei Berührung getrennt bleiben, werden dann durch solche Stoffe, als Klebmittel, verbunden, solche sind bes. Kleister, Leim u. Kitt.