Kunstvereine

[896] Kunstvereine, Gesellschaften, welche durch Ankauf u. Ausstellung von Kunstwerken aller Art zur Förderung der Kunst, zur Aufmunterung der Künstler u. zur Erweiterung des ästhetischen Sinnes im Volk wirken. Die K. unterscheiden sich von den Akademien dadurch, daß sie nicht von einer Staatsregierung als öffentlich gestiftete u. durch Staatsunterstützung erhaltene, sondern freie Gesellschaften sind, wenn auch vom Staat anerkannt, von fürstlichen Personen geschützt u. finanziell unterstützt. Wie die Akademien u. andere Vereine, haben sie Statuten u. Ausstellungen, geben auch Vereinsschriften heraus. Der Münchener K. ist als der erste in Deutschland u. zwar von den Malern Dom. Quaglio, Stieler, Peter Heß u. dem Architekten Gärtner 1823 gegründet worden u. wurde das Muster der meisten nachfolgenden. Der Berliner K., Borussia (1828 gestiftet), der K. in Düsseldorf für die Rheinlande u. Westfalen (1829 gestiftet, der wichtigste von allen) erweiterten ihren Wirkungskreis in der Art, daß ein beständiger Ausschuß von Mitgliedern die Auswahl der zu erwerbenden Kunstwerke zu treffen u. die zu machenden Bestellungen zu erwägen hat. Ausstellungen u. Verloosungen finden jährlich statt. Auch die Schweiz, England, Schweden, Norwegen u. Nordameriks haben derartige Vereine.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 896.
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