Leihhaus

[243] Leihhaus, 1) so v.w. Leihbank, s.u. Bank I. A) c); 2) (Pfandhaus, Lombard [weil sie in der Lombardei zuerst aufkamen], Mons pietatis, Monte de pieta, Monte de pieté), öffentliche Anstalt, bei welcher Jedermann gegen ein bewegliches Pfand (Kleidungsstücke, Geräth, Wäsche, Schmuck u. dgl.) auf kurze Zeit gegen gewisse Zinsen Geld vorgestreckt bekommen kann. Nach Verlauf der bedungenen Schuldzeit werden die Pfänder, wenn sie nicht eingelöst sind, od. nicht ein neuer Pfandschein genommen wird, versteigert, u. der Überschuß nach Abzug der Kosten u. Zinsen dem Pfandgeber zurückerstattet, od. wenn er sich nicht meldet, nach Ablauf einer gewissen Frist zum Besten einer öffentlichen, meist wohlthätigen Anstalt verwendet. Das Pfandhaus gibt Scheine (Pfandscheine, Leihhausscheine) aus, worin der Tag der Verpfändung, die Summe des empfangenen Geldes, der Name des Verpfänders, das Folio des Buches, worin das Pfand u. das Verzeichniß der Pfänder eingetragen ist. Wer einen solchen Schein producirt, erhält das Pfand zurück. Die ersten Leihhäuser kamen zur Zeit des Papstes Pius II. od. Paul II. in der Mitte des 15. Jahrh. in Norditalien auf, u. diese u. andere Päpste bestätigten um diese Zeit die Leihhäuser in Perugia, Orvieto, Viterbo, Savona etc. Von Italien aus verbreitete sich diese Einrichtung nach mehreren Ländern, so daß man sie bald in den Niederlanden, z.B. in Brüssel, Antwerpen, Gent, Brügge, Ypern, Lille u.a. O. findet; in Deutschland legte Kaiser Maximilian I. in Nürnberg 1498, unter dem Namen der Wechselbank, das erste L. an, jetzt besitzen alle größere Städte dergleichen Anstalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 243.
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