[366] Liederbücher, Sammlungen von Liedern, bes. zu einem bestimmten Zweck od. von einem bestimmten Charakter. Eine eigene Gattung bilden die Sammlungen geistlicher Lieder für den Zweck des Gottesdienstes, die Gesangbücher (s.d.). Sammlungen weltlicher Lieder werden seit dem Anfang des 16. Jahrh. immer häufiger; in denselben sind beliebte Texte mit ihren Melodien od. auch ohne dieselben zusammengestellt. Doch schon vorher wurden Sammlungen von lyrischen Stücken veranstaltet; solcher Liederhandschriften sind die Pariser od. Manasse'sche Handschrift (s.d.); die Weingartener (jetzt in Stuttgart), vollständig herausgegeben von Fr. Pfeiffer, Stuttg. 1843; die Jenaer, die Pfälzer od. Heidelberger, die Kolmarer (bis auf neueste Zeit für verloren gehalten, seit 1859 in München); vgl. von der Hagen, Minnesinger, 4 Bde., Lpz. 1838 ff. In das 15. Jahrh. gehört das Liederbuch der Klara Hätzlerin aus Augsburg (geschrieben 1471, herausgegeben von Haltaus, Quedlinb. 1840). Zwei der ältesten gedruckten L. mit Musiknoten sind das Augsburger von 1512 u. das Mainzer von 1513; sehr beliebt im 16. Jahrh. war das Liederbuch von Georg Forster (Ein Auszug guter alter u. neuer deutscher Liedlein etc., Nürnb. 1539; spätere Ausgaben mit dem Titel: Frische Liedlein). Zu den Liedersammlungen für engere Kreise gehören auch die Commersbücher (s.d.) der Studenten.