Reichsarmee

[948] Reichsarmee, die von dem Deutschen Reiche in Kriegsfällen zu dessen Vertheidigung aufgestellte Armee. Sie bestand aus den Reichscontingenten der Reichskreise. 1521 wurde die R. auf 4000 Reiter u. 20,000 Mann zu Fuß, 1681 aber in neuester Bestimmung zu 40,000 M. stark angesetzt. Hierzu stellte der Kurrheinische Kreis 600 zu [948] Pferd u. 2707 M. Fußvolk; der Obersächsische 1321 zu Pferd u. 2707 M. zu Fuß; der Österreichische 2521 zu Pferd u. 5507 M. zu Fuß; der Burgundische 1321 zu Pferd u. 2707 M. zu Fuß; der Fränkische 980 M. zu Pferd u. 1901 zu Fuß; der Baierische 800 M. zu Pferd u. 1493 zu Fuß; der Schwäbische 1321 M. zu Pferd u. 2707 zu Fuß; der Oberrheinische 491 M. zu Pferd u. 2853 zu Fuß; der Westfälische 1321 M. zu Pferd u. 2707 zu Fuß; der Niedersächsische 1221 M. zu Pferd u. 2707 zu Fuß; im Ganzen also 11,997 M. zu Pferd u. 27,996 zu Fuß. Dieses Heer war bei der neueren Kriegführung viel zu schwach, um eine größere Anzahl Truppen zu erreichen, wurde daher statt dieser Armatura ad simplum die Armatura ad duplum, das Doppelte, od. wie 1757 die Armatura ad triplum, das Dreifache, ja selbst wie 1793 das Fünffache gestellt. Die R. befehligten mehre Reichsgeneralfeldmarschälle, deren von katholischer u. protestantischer Seite gleich viele sein mußten, unter diesen befehligten Reichsgeneralfeldzeugmeister u. Reichsgenerale der Cavallerie, so wie Reichsgeneralfeldmarschalllieutenants, Reichsgeneralwachtmeister etc. Die Contingente der einzelnen Fürsten wurden von einem bestimmten Fürsten beaufsichtigt, welcher die Contingente ausschrieb u. das Nöthige zu ihrer Stellung anordnete. Das Finanzielle wurde aus der gemeinsamen Reichsoperationskasse bestritten. Kleinere Fürsten konnten ihr Contingent auch in Geld geben. Auch gemeinschaftliche Reichsfestungen gab es, wie Kehl u. Philippsburg.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 948-949.
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