Satz [4]

[951] Satz, 1) mehre zu einer Art gehörige, aber an Größe abnehmende Dinge, welche entweder zusammen verkauft werden, od. zu einem Geschäft nöthig sind, z.B. ein S. Schachteln, Tiegel, Kessel, Hobel (vgl. Loos); auch ein S. Gewicht, gewöhnlich vom Pfund bis zum, 1/10, Loth (sonst bis zum 1/16, Loth) in einander gestellt; 2) ein S. Gezähn sind ein Keil u. zwei Federn; 3) ein S. Rußbutten sind vier Schock; 4) ein Stickmuster, welches in einer Reihe mehrmals gestickt wird; 5) die jungen Hafen, welche von einer Häsin (Satzhase) auf ein Mal geheckt sind; 6) so v.w. Bodensatz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 951.
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