Territion

[392] Territion (v. lat.), die Drohung mit der Tortur (Folter) bei einem der Verübung eines Verbrechens verdächtigen Angeschuldigten. Die T. bildete nach dem älteren Strafproceß ein milderes Wahrheitserforschungsmittel, als die Folter selbst, auf welche bei geringerem Verdacht od. in minder erheblichen Fällen förmlich erkannt wurde. Man machte dabei dem Angeschuldigten glauben, daß er wirklich gefoltert werden würde, u. führte ihn zu dem Zweck in die Marterkammer, wo nebst dem Gerichte der Henker mit den Marterwerkzeugen sich befand. Der Angeschuldigte wurde darauf eindringlich ermahnt ein Bekenntniß abzulegen, widrigenfalls die Folter wider ihn angewendet werden würde. Blieb es bei dieser Ermahnung, so nannte man die T. eine Verbalterrition, wurde aber die Täuschung noch dadurch fortgesetzt, daß der Inquisit förmlich entkleidet, mit dem Marterkittel versehen u. ihm die Daumschrauben angelegt od. er auf die Leiter gelegt wurde, so nannte man dies Realterrition. Mit dem Wegfall der Tortur ist auch die T. aus dem heutigen Strafproceß weggefallen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 392.
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