Todtenfeier

[652] Todtenfeier (Todtenfest), das feierlich begangene Andenken der Todten. Schon in der ältesten Christlichen Kirche fand eine T. für einzelne Verstorbene statt, indem die christlichen Freunde u. Verwandten eines Todten, im Bewußtsein ihrer unzertrennbaren Gemeinschaft in dem Herrn, den Jahrestag seines Todes durch eine gemeinsame Communion begingen, in seinem Namen eine Gabe zum Altar brachten u. eine Bitte für seine Seelenruhe in das Kirchengebet einflechten ließen. Später hielt man für alle in einer Gemeinde während einer bestimmten Zeit Verstorbene eine gemeinsame T., u. es wurde dann in der ganzen Katholischen Kirche das Fest aller Seelen (s. Aller Seelen) dazu bestimmt. Auch in der Protestantischen Kirche Lehrer Länder ist die T. bes. seit 1852 eingeführt. Man feiert dieselbe entweder am letzten Tage od. Sonntage des bürgerlichen od. des Kirchenjahrs. Altar u. Kanzel sind dabei schwarz bekleidet wie am Charfreitage. An manchen Orten bekränzt man die Gräber am Johannistage u. hält dabei eine T.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 652.
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