[234] Unitarier, 1) bereits in den ersten christlichen Jahrhunderten gemeinschaftlicher Name für alle diejenigen, welche auf die Anbetung eines einigen Gottes drangen im Gegensatz zu denjenigen, welche Christum als Gott bezeichneten (s.u. Monarchianer); in u. nach der Reformationszeit so v.w. Socinianer od. Antitrinitarier, da sie in der Gottheit nur Eine Person annahmen, bes. 2) die 1774 von Theophilus Lindsey zu London, von dem Kaufmann William Christie zu Montrose u. später von Priestley zu Leeds gestifteten antitrinitarischen Secten. In Großbritannien war gesetzlich auf den Unitarismus die Todesstrafe gesetzt, welches Gesetz erst 1813 durch einen Parlamentsbeschluß aufgehoben wurde. Von Großbritannien verbreiteten sich die U. auch in Nordamerika u. dort hießen bes.u. die Anhänger der antitrinitarischen Lehre, welche sich 1815 aus den Congregationalisten herausbildeten u., weil sie die Mehrzahl ausmachten, in dem Besitz der Kirche u. Universität zu Cambridge in Massachusetts blieben. In diesem Staate sind die U. am verbreitetsten u. machen hier die Mehrzahl der Kirchen aus. Besonders hatte ihr Prediger in Boston, O. Henning, einen sehr bedeutenden Einfluß. In England sprachen ihnen die Gerichte wegen der Läugnung der Dreieinigkeit den Anspruch auf das Kirchengut ab, bis sich diese durch die Gesetzgebung (Dissenters chapel bill 1844) änderte. In Siebenbürgen fanden sie ebenfalls Eingang u. behielten dort ein geordnetes Kirchenwesen. 3) Anhänger des Staatssystems, nach welchem nur ein Staat unter einem Oberhaupt sein soll, entgegengesetzt den Föderalisten, welche die verschiedenen Provinzen einzeln regiert u. gleich wie in Nordamerika sie nur im Bündnisse repräsentirt haben wollen, s. Föderativstaat. 4) Anhänger des Systems Franklins (s.d.), welcher nur eine einfache elektrische Materie annahm, während Andere zwei statuirten (Dualisten); 5) so v.w. Unitisten.