[661] Volksrechte (Volksfreiheiten), die politischen Rechte, welche den Unterthanen als Einzelnen, unbeschadet ihrer Unterwerfung unter die Staatsgewalt, im Verhältniß zu dieser, d.h. dem Souverain, gegenüber zustehen; s. Grundrecht.
Brockhaus-1911: Volksrechte · Germanische Volksrechte
Herder-1854: Germanische Volksrechte
Meyers-1905: Germanische Volksrechte