*[1.] Er appellirt.
Vom Betrunkenen.
zu1.
Sich übergeben, kotzen, vomiren, ein sehr üblicher Euphemismus, der auch in dem bekannten Verse vorkommt: Hier ist das Oberlandsgericht, wo jeder Arsch sein Urtheil spricht; und wer dagegen appellirt, dem wird das Maul voll Dreck geschmiert.
2. Appelliren vnd Bettlen stehet jedermann frey. – Henisch, 92, 52.
In unsern Tagen da, wo öffentliche Ordnung herrscht, nicht mehr.
3. Wohl appellirt und übel geurtheilt. – Graf, 478, 645; Zinkgref, II, 134.