Appelliren

*[1.] Er appellirt.

Vom Betrunkenen.


[Zusätze und Ergänzungen]

zu1.

Sich übergeben, kotzen, vomiren, ein sehr üblicher Euphemismus, der auch in dem bekannten Verse vorkommt: Hier ist das Oberlandsgericht, wo jeder Arsch sein Urtheil spricht; und wer dagegen appellirt, dem wird das Maul voll Dreck geschmiert.


2. Appelliren vnd Bettlen stehet jedermann frey.Henisch, 92, 52.

In unsern Tagen da, wo öffentliche Ordnung herrscht, nicht mehr.


3. Wohl appellirt und übel geurtheilt.Graf, 478, 645; Zinkgref, II, 134.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 786.
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