1. De tom Sösling ûtslaen is, de wart nig ligt en Dâler ût. (Holst.) – Schütze, IV, 160.
Ueber die Bestimmung des Armen. Was zum Pfennig geschlagen ist, da – wird nicht leicht ein Thaler daraus.
2. Drê Sösling is de ôle Kôp. (Holst.) – Schütze, IV, 160.
Ursprünglich war die Ehe ein Kauf. Der Freier entrichtete dem, in dessen Gewalt und Mundschaft die Jungfrau sich befand, den Preis, wofür die Braut ihm angelobt und überliefert ward. »Der hat das Weib, der es kauft.« (Jonssyni, 279.) Später wurde der Preis wol nur als Symbol der Angelobung betrachtet. Das obige Sprichwort bezieht sich auf diese Ehegelöbnisse. Noch im 16. und 17. Jahrhundert soll es nach Manzel im Mecklenburgischen üblich gewesen sein, bei Verlöbnissen drei Sechslinge auf die Treue zu geben. (Vgl. Eisenhart, 100.)
3. Heff ik man en Sösling, so krieg ik ôk wol en Fleut (Flöte). (Holst.)
Wenn man seine Absicht leicht zu erreichen glaubt.