* Das ist ein (rechter, wahrer) Unglückstag.
Nach dem Volksglauben gibt es eine Anzahl Unglückstage. So wird der Magdalenentag als ein grosser Unglückstag betrachtet, an dem man nicht heirathen, nicht reisen, überhaupt kein wichtiges Geschäft thun oder antreten, nicht Berge steigen, noch auf dem Wasser fahren soll; denn neun hängen, neun erfallen, neun ertränken sich. Aehnliches verlautet vom Sonnenwende- und Georgitag. Häufig werden zweiunddreissig Unglückstage gezählt, welche, Tag und Zahl wechselnd, sich auf die zwölf Monate vertheilen. In Windischgarten heissen oder hiessen sie »Schwendtage«. Das Kind, das an einem solchen Tage geboren wird, lebt nicht lange, und wird es gross, hat es viel Unglück und stirbt eines plötzlichen, elenden Todes. Ein Paar, das heirathet, bleibt nicht lange beisammen, bekommt Zank und Streit im Hause oder erfährt anderes Unglück. An diesen Tagen darf man auch ohne Schaden keine Arznei nehmen u.s.w. Als die verrufensten gelten der 1. April, an welchem Tage Judas geboren worden sein soll; der 1. August, an dem Lucifer aus dem Himmel gestossen, und der 1. December, an dem Sodom und Gomorrha vertilgt wurden u.s.w. (Vgl. Baumgarten, Progr., 28-29.)
Lat.: Dies ater. (Seneca.) (Binder II, 768.)