Vorhochzeit

* Er hat Vorhochzeit gehalten.

Mit seiner Braut in vertrautem Umgange gelebt. In diesem Sinne sagt man in Warschau jüdisch-deutsch: Er macht mit ihr an Erew-Tauschülin. Es ist dies ein Segenspruch, den der Hausherr sagt und der an Feiertagen zu kochen erlaubt, falls dieselben auf einen Freitag fallen. Verblümterweise wird die Redensart in der oben angegebenen Bedeutung angewandt.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1692.
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