Damiens

[499] Damiens (Rob. François), berüchtigt durch seinen meuchelmörderischen Angriff auf den König Ludwig XV. von Frankreich, geb. 1715 im Dorfe Tieuloy bei Arras, war der Sohn eines armen Pächters und legte in früher Jugend schon eine so boshafte Gemüthsart an den Tag, daß man ihm den Spitznamen »Robert der Teufel« gab. D. war zweimal Soldat, dann Aufwärter im Jesuitencollegium zu Paris, das er seiner Verheirathung wegen verließ, nachher Bedienter bei mehren Herren, von denen er einen vergiftete, einen andern bestahl, deshalb flüchtig wurde und sich einige Zeit unstät umhertrieb. Gewissensbisse, häufiger Genuß von Opium und was er da und dort über die damals lebhaften Streitigkeiten zwischen den franz. Parlamenten und dem Könige Aufregendes etwa gehört hatte, scheinen die Einbildungskraft dieses leidenschaftlichen Menschen so erhitzt zu haben, daß er im Dec. 1756 in einer Art von Geistesverwirrung nach Paris zu den Seinigen zurückkam und am 3. Jan. 1757 in diesem Zustande nach Versailles eilte, um den König, wie er nachher behauptete, nicht zu ermorden, sondern nur zu erinnern, daß Gottes Finger sein Herz berühren könne. Als der König am 5. Jan. gegen Abend ausfahren wollte, drängte sich D. durch die denselben umgebenden Wachen und Höflinge und verwundete ihn, jedoch nur unbedeutend, mit einem Messer in der rechten Seite, indem er in den Wagen stieg. »Haltet ihn fest, allein thut ihm kein Leid«, befahl der König, gleichwol wurde D. sogleich unter den grausamsten, vom Großsiegelbewahrer Machaud selbst geleiteten Martern wegen seiner Mitschuldigen verhört, gestand aber darüber nicht das Geringste und mußte nachher zur Heilung der dabei erhaltenen Verletzungen zwei Monate auf das Sorgfältigste verpflegt werden. Im spätern gerichtlichen Verfahren blieb er dabei, er habe den König nicht morden wollen, benahm sich mit großer Keckheit und erwiderte eines Tages dem wegen des Geständnisses über seine Mitschuldigen in ihn dringenden Marschall von Biron: »Es dürfte Sie sehr verlegen machen, wenn ich sagte, Sie gehörten dazu.« D. wurde zu dem martervollen Tode verurtheilt, nachdem ihm die rechte Hand durchstochen, bei einem gelinden Feuer verbrannt und er mit glühenden Zangen zerfleischt, in die Wunden siedendes Blei gegossen worden, von vier Pferden zerrissen zu werden, was am 28. März 1757, wo er auf dem Greveplatz in Paris hingerichtet wurde, nach halbstündigem Bemühen erst gelang, nachdem seine außerordentlich festen Sehnen durchschnitten worden waren. Vater, Frau und Tochter desselben wurden trotz ihrer Unschuld auf ewig aus Frankreich verbannt und das Haus niedergerissen, in welchem D. geboren worden war.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 499.
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