Mercantilisch

[116] Mercantilisch bedeutet nach dem Lateinischen Alles, was den Handel angeht; Mercantilsystem heißt demnach so viel wie Handelssystem, ein Name, der einem System der Staatswirthschaft beigelegt wird, welches durch den franz. Minister Colbert, gest. 1683, in Frankreich zuerst und nachher fast in allen Ländern in Aufnahme gekommen ist. Es beruht auf der unrichtigen Ansicht, daß der Grund alles Nationalreichthums ein großer Vorrath an baarem Gelde oder edlen Metallen sein müsse, und sucht einen dem entsprechenden Zustand vorzüglich durch eine solche Leitung des Handels herbeizuführen, wobei mehr Waaren ins Ausland verkauft als von dort eingebracht und der Ausfall mit Geld ausgeglichen werden muß. Die Einfuhr fremder Waaren wird deshalb im Allgemeinen, besonders aber bei solchen Artikeln erschwert, welche im Lande selbst erzeugt werden können, dagegen die Einfuhr roher Stoffe zur Verarbeitung, sowie die Ausfuhr der daraus verfertigten Waaren selbst durch Ausfuhrprämien begünstigt u.s.w. Eine Folge aller solcher Einrichtungen ist jedoch die allgemeine Erschwerung des Verkehrs mit dem Auslande, die große Bevorzugung der Fabriken und städtischen Gewerbe auf Kosten der Verbrauchenden, denen die wohlfeilere Befriedigung ihres Bedarfs mit ausländischen Erzeugnissen durch darauf gelegte Zölle und Verbote abgeschnitten wird, und viele andere Misverhältnisse. Aber auch das Geld ist gar nicht allein die Quelle des Reichthums eines Volks, sondern überhaupt jeder Uberfluß von Dingen hilft denselben bilden, welche wegen ihrer Brauchbarkeit zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse begehrt sind und dadurch Werth erhalten. Ferner beruht der allgemeine Wohlstand auf einer richtigen Vertheilung des Vermögens und auf einem günstigen Verhältnisse der Arbeit zum Lohne und des Erwerbes zum Bedarf. Daher hat denn auch das Mercantilsystem nicht die erwarteten Früchte getragen und selbst in England, wo es am entschiedensten ausgebildet ward, sind viele in seinem Geiste getroffene Anordnungen in neuester Zeit im Sinne der allgemeinen Handelsfreiheit abgeändert worden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 116.
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