Pillnitz

Pillnitz

[498] Pillnitz. Das königl. sächs. Lustschloß P. mit dem gleichnamigen Kammergute und Dorfe liegt am Fuße des 933 F. über die Elbe sich erhebenden Borsberges, 21/2 St. oberhalb Dresden am rechten Ufer der Elbe, und ist die gewöhnliche Sommerresidenz des Hofes.

Von Dresden aus geht der Weg dahin am linken Elbufer durch reizende und malerische Umgebungen bis zu der den Sommer über bei P. die beiden Stromufer verbindenden fliegenden Fähre. Die nachstehend von der Elbseite aus abgebildete königl. Sommerresidenz war in früherer Zeit ein Rittersitz und wurde 1693 durch Johann Georg IV. von Heinrich von Bünau erworben und seiner Geliebten, der Gräfin von Rochlitz (Fräulein von [498] Neitschütz) zum Geschenk gemacht. August II. oder der Starke verlieh P. 1705 der Gräfin Cosel, bezog es aber später selbst und ließ zwei Paläste dort aufführen, die vorzüglichsten Bauten und Verschönerungen fallen aber unter die Regierung des Kurfürsten und nachherigen Königs Friedrich August. Ein Theil der alten Schloßgebäude mit dem sogenannten Venustempel, welcher Bildnisse schöner Frauen aus der Zeit August II. enthielt, wurde erst 1818 durch eine Feuersbrunst zerstört und darauf an dessen Stelle ein schöneres Gebäude aufgeführt, dessen vorzüglichste Räume, wie die Kapelle, mit Wand- und Deckengemälden vom Professor Vogel von Vogelstein in Dresden geziert sind. Die Vermischung chines., japan. und ital. Bauart gibt den Gebäuden, welche mit dem prunklos angelegten Schloßgarten ein weites Viereck umgeben, ein fremdartiges Ansehen. Hinter dem Dorfe fängt der pillnitzer Grund an, aus dem ein Weg auf den Borsberg führt, von dessen Gipfel sich dem Auge ein reizendes Panorama darbietet. Geschichtlich merkwürdig ist P. durch die am 27. Aug. 1791 dort zwischen Östreich und Preußen abgeschlossene pillnitzer Convention, in der sich diese Mächte für den Fall eines Angriffs von Seiten Frankreichs gegenseitigen Beistand versprachen und die zu diesem Zwecke erfoderlichen Rüstungen anordneten. Den Brüdern des Königs von Frankreich wurde dabei die Erklärung gegeben, daß Östreich und Preußen die Lage des Königs von Frankreich als einen Gegenstand des gemeinsamen Interesses aller europ. Souveraine betrachteten und sich nicht weigern würden, die etwa von denselben zu Herstellung einer auch für Frankreich ersprießlichen, monarchischen Regierungsform zu ergreifenden Maßregeln mit aller Macht zu unterstützen. Diese Erklärung wurde von den Franzosen als Veranlassung der europ. Coalition wider Frankreich angesehen und steigerte ihre leidenschaftliche Stimmung gegen das Ausland aufs höchste.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 498-499.
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