Magna Charta

[106] Magna Charta (lat.; engl. the Great Charter, d. i. der große Freibrief), das dem König Johann ohne Land 15. Juni 1215 von Adel und Geistlichkeit abgenötigte Staatsgrundgesetz Englands, das die Feudalverhältnisse ordnete, den Klerus von der weltlichen Gerichtsbarkeit befreite, bes. aber dem Adel und Klerus das Steuerbewilligungsrecht gewährte und die Freien vor Strafe ohne Urteil sicherte; noch jetzt die Grundlage der engl. Verfassung. – Vgl. McKechnie (1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 106.
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