Schaumburg-Lippe

Mittleres Westdeutschland I. (Karten)
Mittleres Westdeutschland I. (Karten)
1620. Schaumburg-Lippe.
1620. Schaumburg-Lippe.

[623] Schaumburg-Lippe, Fürstentum und Bundesstaat des Deutschen Reichs [Karte: Mittleres Westdeutschland I, bei Rheinprovinz], 340 qkm, (1900) 43.132 (1905: 44.992) meist prot. E. [s. Beilage: Deutschland], umfaßt den westl. Teil der ehemal. Grafsch. Schaumburg; ausgezeichnet durch gutes Ackerland, Holz-, Steinkohlen. Staatsform konstitutionell-monarchisch. Verfassung vom 17. Nov. 1868; Landtag von 15 Mitgliedern; im Bundesrate ein Bevollmächtigter, im Reichstage ein Abgeordneter. Oberlandesgericht gemeinschaftlich mit Oldenburg, Landgericht in Bückeburg, zwei Amtsgerichte. Haupt- und Residenzstadt Bückeburg. 1905: Ordentliche Einnahmen 640.190, außerordentliche 59.287 M, Ausgaben 677.327 bez. 22.150 M, Staatsschuld 444.500 M Anleihen. Die Truppen stellt das Fürstentum zum preuß. Jägerbataillon (Westfäl.) Nr. 7. Wappen zeigt Abb. 1620. Orden: der Schaumburg-Lippesche Hausorden. Landesfarben: Weiß-Rot-Blau.

Geschichte. Die Linie S. oder Lippe-Bückeburg wurde 1613 durch Graf Philipp (gest. 1681), Sohn des Grafen Simon VI. zur Lippe, gestiftet. Seine Söhne Friedrich Christian (gest. 1728) und Philipp Ernst stifteten 1681 die Linien Bückeburg und Alverdissen, von denen die erstere 1777 mit Graf Wilhelm (s.d.) erlosch. Graf Georg Wilhelm trat 1807 unter Annahme des Fürstentitels dem Rheinbund bei und verlieh dem Lande 1816 eine ständische Verfassung. Ihm folgte 21. Nov. 1860 Fürst Adolf Georg (gest. 8. Mai 1893), diesem sein Sohn Georg (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 623.
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