Wage

1026. Schnellwage.
1026. Schnellwage.
274. Briefwage.
274. Briefwage.
282. Brückenwage.
282. Brückenwage.
560. Federwage.
560. Federwage.

[940] Wage, Instrument zur Bestimmung des Gewichts eines Körpers. Bei den Hebel-W. wird die zu wägende Last mittels eines Hebels (des Wagbalkens) mit Vergleichsgewichten ins Gleichgewicht gesetzt; eine gleicharmige Hebel-W. ist die Krämer-W., bei der Gewichte und die Last in Schalen an den Enden der Hebelarme hängen und die Last mit den Gewichten dann im Gleichgewicht ist, wenn der Balken horizontal ist, was durch Einspielen eines Zeigers (der Zunge) erkennbar wird; die Schalen liegen bei der oberschaligen Hebel-W. oder Tafelwage (s.d.) über den Wagbalken; alle gleicharmigen Hebel-W., deren genaueste die Chemische Wage (s.d.) ist, erfordern zum Ausgleichen der Last eine Anzahl verschiedener Gewichtsstücke (Gewichtssatz). Mit einem einzigen Gewicht arbeitet die Läuferwage (s.d. nebst Abb. 1026) und die Neigungs- oder Reziprok-W., bei der die verschiedene Neigung, die ein Hebel durch verschiedene Lasten annimmt, zur Gewichtsbestimmung dient; sie ist bes. als Briefwage (s.d. nebst Abb. 274) in Gebrauch. Auf der Brückenwage (s.d. nebst Abb. 282) können größere Lasten, selbst beladene Eisenbahnwagons, gewogen werden. Ohne alle Gewichte arbeitet die Federwage (s.d. nebst Abb. 560). Automatische W. besorgen selbsttätig das Zubringen und Abwerfen der Last, so die Getreide-W. und die Ju stier-W. Münzen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 940.
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