[793] Wissen (eidenai, epistasthai, gnôsis, scire, scientia), ist (relativ) vollendete, abgeschlossene und sichere Erkenntnis (s. d.), der Erfolg des Erkennens für das [793] Bewußtsein, das feste, eindeutig bestimmte Bewußtsein um oder von etwas, die Darstellung des Objectiven, des Seins im Bewußtsein. Alles Wissen ist objectiv Besitz einer Summe von Erkenntnissen, subjectiv die jederzeitige Bereitschaft zur Actualisierung einer Erkenntnis, eines Erkenntnis-, d.h. eines objectiven, gültigen Urteils bezw. eines Urteilszusammenhanges. Das noch nicht realisierte Wissen ist das latente Wiesen. Es besteht subjectiv in dem Bewußtsein, bestimmte objective Urteile fällen zu können auf Grund schon erlangter Einsicht, Erkenntnis. Das actuale Wissen ist lebendig in Urteilen, die mit Bestimmtheit und mit Gültigkeitsbewußtsein gefällt werden (s. Gewißheit). Unmittelbar ist das auf Gefühl oder auf Grund directer Erkenntnis gewonnene Wiesen, z.B. das Wissen um unsere eigene Existenz, mittelbar das durch Erfahrungszusammenhang und Schließen vermittelte Wissen. Anschaulich ist das Wissen, das mit dem Erleben von etwas primär sich verbindet, begrifflich und namentlich das in Begriffen (s. d.) und Worten (s. d.) verdichtete, allgemein-abstracte Wissen. Das absolute Wissen ist das volle, lückenlose und zugleich unumstößliche Wissen (s. Relativität). Das Wissen wird dem Glauben, Meinen, Vermuten, Zweifeln entgegengesetzt. Über Wissen und Glauben s. unten.
In die Einzelwahrnehmungen löst das Wissen PROTAGORAS auf, so daß eigentlich nur ein Meinen (doxa) besteht (Plat., Theaet. 160 D. 179 C). Daß es ein sicheres Wissen gibt, betont SOKRATES (s. Erkenntnis). Es ist dies das begriffliche (s. d.) Wissen, das Wissen vom Allgemeinen, Typischen, von der Idee (s. d.), wie PLATO lehrt. Nach ihm ist das Wissen die auf das Seiende gerichtete Erkenntnis. vom sinnlich Wahrnehmbaren haben wir nur ein Meinen (doxa). Oukoun epi men tô onti gnôsis ên, agnôsia d' ex anankês epi tô mê onti (Rep. 477 B. vgl. Theaet. 210 A. Men. 97 E.. Phaedr. 247 C. Tim. 51 B). Daß das Wissen vorzugsweise das Allgemeine (s. d.), Gesetzliche zum Gegenstande hat, betont ARISTOTELES: hê men epistêmê katholou kai di' anankaiôn (Anal. post. I 33, 88 b 30). Das Wissen schließt die Erkenntnis der Ursache, des Warum ein: eidenai d' ou proteron oiometha hekasthon prin an labômen to dia ti peri hekaston (Phys. II 2, 194 b 18). epistasthai de oiometha hekaston haplôs hotan tên t' aitian oiômetha gignôskein, di' hên to pragma estin, hoti ekeinou aitia esti, kai mê endechesthai tout' allôs echein (Anal. post. I 2, 71 b 9). Nach den Stoikern ist das Wissen katalêpsis asphalês kai ametaptôtos hypo logou (Stob. Ecl. II, 128).
Nach AUGUSTINUS ist das Wissen das Erfassen und Begreifen des Objects durch die Vernunft. »Aliud enim est sentire, aliud nosse. Quare si quid novimus, solo intellectu contineri puto et eo solo posse comprehendi« (De ord. II 5). Die Idee des Wissens ist uns angeboren (vgl. Contr. Acad. III, 30 squ., De lib. arb. II, 40. De trinit. X. Confess. X, 33). – THOMAS bestimmt: »Scire aliquid est perfecte cognoscere ipsum. hoc autem est perfecte apprehendere eius veritatem« (In Arist. Post. I, 4). »Uno modo dicitur homo sciens, quia habet naturalem potentiam ad sciendum... secundo modo dicimus aliquem esse scientem, quod aliqua sciat« (In l. III de an. 11).
Nach NICOLAUS CUSANUS gibt es kein eigentliches Wissen, nur Conjectur (s. d.) (De doct. ignor. I, 1). CAMPANELLA erklärt, Wissen (sapere) sei »rem percipere sicuti est« (Univ. philos. I, 2). Nach L. VIVES ist das Wissen (cognoscere) »capere, comprehendere, concipere« (De an. II, 127). »Cognitio enim velut imago est quaedam rerum, in animo expressa tanquam in speculo« (l. c. p. 127).[794] GEULINCX definiert: »Scire est per definitionem cognoscere« (Log. p. 36, 409. vgl. Met. p. 281).
CHR. WOLF versteht unter Wissen ein begründetes Erkennen (Philos. rational. §. 594. s. Wissenschaft). Nach HUME ist Wissen »die durch Vergleichung von Vorstellungen gewonnene Überzeugung« (Treat. III, sct. 11, S. 172). – Nach KRUG ist das Wissen »ein Fürwahrhalten, welches in der Erkenntnis des Objects hinlänglich gegründet ist, oder auf objectiv zureichenden Gründen beruht« (Fundamentalphilos. S. 237. Handb. d. Philos. I, 81). »Wenn und wiefern das Wissen aus der sinnlichen Wahrnehmung entspringt, heißt es empirisch. wenn und wiefern es aber durch die Selbsttätigkeit des menschlichen Geistes erzeugt ist, heißt es rational« (Handb. d. Philos. I, 82). FRIES bestimmt: »Wissen bedeutet... das Fürwahrhalten mit vollständiger Gewißheit,« oder auch die »Überzeugung aus der Anschauung« (Syst. d. Log. S. 421 ff.). Nach G. E. SCHULZE hat ein Wissen statt, »wenn das Gegenteil des Urteils nicht gedacht werden kann« (Üb. d. menschl. Erk. S. 165 ff.). Nach BOUTERWEK ist das Bewußtsein der Übereinstimmung unserer Gedanken Erkennen. »Werden Begriffe, in denen schon Wahrheit liegt, verbunden mit richtigen Urteilen und Schlüssen, so wird aus dem Erkennen ein eigentliches Wissen« (Lehrb. d. philos. Wissensch. I, 40 f.). Es gibt kein unmittelbares Wissen (l. c. S. 41). LICHTENFELS bestimmt: »Insofern das Erkennen auf dem Denken beruht, setzt es, gleich diesem, das ursprüngliche Vertrauen der Intelligenz auf sich selbst voraus: in dieser Hinsicht heißt das Erkennen auch Wissen im engeren Sinne des Wortes« (Gr. d. Psychol. S. 124). E. REINHOLD erklärt: »Das Wissen unterscheidet sich von dem Erkennen überhaupt durch die nähere Bestimmung, daß in ihm die Realität der Erkenntnis vermöge solcher Gründe, welche gemäß der Natur und Gesetzmäßigkeit unserer Intelligenz die zureichenden sind, in unserem Bewußtsein als zweifellos sich ausdrückt« (Lehrb. d. philos. propäd. Psychol.2, S. 171). Nach G. HERMES besteht das Wissen aus einem »Mir-Vorkommen und aus einem Gewahrsein des mir Vorkommenden« (Einl. in d. christl. Theol. I, 124). Nach BIUNDE ist Wissen »der Zustand des Gewahrgenommen-habens oder des Gewahr-seins« (Empir. Psychol. I 1, 205 ff.), wahrhaft notwendiges Erkennen (l. c. I 2, 352). Bewußtsein ist »Bewissen«, »ein so weit vervollständigtes und bestimmtes Wissen, daß dieses über das ganze Object ausgedehnt ist und sich auf dasselbe beschränkt« (l. c. I 1, 209 f.).
J. G. FICHTE bestimmt: »Das Wissen ist ein Für-sich-und-in-sich-sein und In-sich-wohnen-und-walten-und-schalten. Dieses Für-sich-sein eben ist der lebendige Lichtzustand und die Quelle aller Erscheinungen im Lichte, das substantielle innere Sehen, schlechthin als solches« (WW. I 2, S. 19). Alles Wissen als solches ist formal (l. c. S. 20). Das Wissen »sieht nichts außer sich, aber es sieht sich selbst«, es ist absolut, schlechthin, weil es ist, als »intellectuelle Anschauung« (s. d.) ist es »ein absolutes Selbsterzeugen, durchaus aus nichts« (l. c. S. 38). Nach SCHELLING beruht das Wissen auf der »Übereinstimmung eines Objectiven mit einem Subjectiven« (Syst. d. tr. Ideal. S. 1). Ein bedingtes Wissen ist ein solches, »zu dem ich nur durch ein anderes Wissen gelangen kann« (Vom Ich, S. 5). »Ein absolutes Wissen ist nur ein solches, worin das Subjective und Objective nicht als Entgegengesetzte vereinigt, sondern worin das ganze Subjective das ganze Objective und umgekehrt ist« (Naturphilos. I, 71). »Nicht ich weiß, sondern nur das All weiß in mir, wenn das Wissen, das ich das meinige nenne, ein wirkliches, ein wahres Wissen ist« (WW. I 6, 140).[795] SUABEDISSEN bestimmt: »Wissen ist Haben und Halten im Denken. Es ist auch Denken, aber befriedigtes, ruhendes. Das Wissen in Einigung mit Sein heißt Bewußtsein.« Erkennen ist »das Denken, wiefern es Erfolg hat, also wiefern es sich dessen, worauf es gerichtet ist, ermächtiget« (Grdz. d. Lehre von d. Mensch. S. 80 ff.). HEGEL erklärt: »Wissen drückt die subjective Weise aus, in der etwas für mich, in meinem Bewußtsein ist, so daß es Bestimmung hat eines Seienden.« »Wissen ist also überhaupt dies, daß der Gegenstand, das andere ist und sein Sein mit meinem Sein verknüpft ist.« »Erkennen sagen wir dagegen, wenn wir von einem Allgemeinen wissen, aber es auch nach seiner besonderen Bestimmung fassen.« (WW. XI, 67. vgl. Phänomenolog. S. 67). Nach HINRICHS ist das Wissen dasjenige, »als welches Sein und Denken jedes dem andern gemäß ist oder miteinander übereinstimmen« (Grundlin. d. Philos. Log. S. 226 ff., 231. vgl. G. BIEDERMANN, Philos. als Begriffswiss. I, 63 ff.). Nach HILLEBRAND ist das Wissen »die adäguate Bestimmtheit des Begriffes« als Resultat seines Selbstbestimmungsprocesses (Philos. d. Geist. II, 66). Im Wissen gibt sich der Begriff seine wesenhafte Existenz (ib.). SCHLEIERMACHER betont: »Wissen und Sein gibt es für uns nur in Beziehung aufeinander. Das Sein ist das gewußte, und das Wissen weiß um das Seiende« (Philos. Sittenlehre, § 23). Das höchste Wissen ist im Bewußtsein als Quell alles anderen Wissens (l. c. § 33). Wissen ist das »Denken, welches a. vorgestellt wird mit der Notwendigkeit, daß es von allen Denkfähigen auf dieselbe Weise produciert werde und welches b. vorgestellt wird als einem Sein, dem darin gedachten, entsprechend« (Dialekt. S. 43). Es ist ein Denken, welches »in der Identität der denkenden Subjecte gegründet ist« (l. c. S. 48), »was alle Denkenden auf dieselbe Weise construieren können, und was dem Gedachten entspricht« (l. c. S. 315). H. RITTER bemerkt: »Das Erkennen bezeichnet die Tätigkeit, durch welche das Wissen wird«. Das Denken strebt nach dem Wissen (Abr. d. philos. Log. S. 9 ff.). Das Wissen ist »das Denken, welches dem Sein gleich ist« (l. c. S. 13). Das subjective Kennzeichen des Wissens ist die »Überzeugung oder innere Gewißheit, mit welcher es gesetzt wird« (l. c. S. 12). Als Synthesis, Entsprechen von Denken und Sein bestimmt das Wissen auch CHALYBAEUS (Wissenschaftslehre, S. 212). Das »sich in sich selbst unterscheidende Wissen« ist das Bewußtsein (l. c. S. 213 f.). BACHMANN bestimmt: »Das Wissen beruht auf der Identität des Erkennenden und Erkannten mit der vollen Überzeugung von derselben. Wir wissen etwas, wenn wir erkennen, daß der Gegenstand des Wissens wirklich so ist, wie wir ihn uns denken, und die Erkenntnis desselben aus dem objectiven Sein des Gegenstandes und seinem Verhältnisse zu dem Erkennenden mit unwiderstehlicher Stärke hervorgeht« (Syst. d. Log. S. 268). Nach SCHOPENHAUER ist Wissen (im logischen Sinne) abstracte Erkenntnis (W. a. W. u. V. I. Bd., § 12). »Das Ende und Ziel alles Wissens ist, daß der Intellect alle Äußerungen des Willens nicht nur in die anschauliche..., sondern auch in die abstracte Erkenntnis aufgenommen habe, – also daß alles, was im Willen ist, auch im Begriff sei« (Neue Paralipom. § 102). »Wenn ich mich besinne, – so ist es der Weltgeist, der zur Besinnung kommen will, die Natur, die sich selbst erkennen und ergründen will« (l. c. § 101. vgl. damit HEGEL unter »Philosophie«).
W. ROSENKRANTZ versteht unter einem »unbedingten Wissen« »ein solches, bei welchem mit der Wirklichkeit des Wissens zugleich die Einsicht in seine Möglichkeit Zusammentrifft« (Wissensch. d. Wiss. I, 114). Das Wissen[796] ist »die Einheit des Subjects und Objects in der Vorstellung«, es ist vollendetes Erkennen (l. c. II, 74). Zur vollständigen Erkenntnis einer Sache gehört die Erlangung eines vollständigen Begriffes derselben. »Zum vollständigen Begreifen der Dinge gehört..., daß wir dieselben in die Elemente unseres Denkens auflösen und mittelst dieser den nämlichen Vorgang, durch welchen die Dinge außer uns entstanden sind, durch unsere eigene Denktätigkeit in uns wiederholen« (l. c. II, 76). Nach R. SEYDEL ist das Wissen ein »Zustand des Könnens, nämlich die Fähigkeit, einen Gegenstand nur in Gedanken genau zu wiederholen« (Log. S. 5). Das Wissen ist ein »In-mir-sein des Gegenstandes« (l. c. S. 9). Das Subject als wissendes ist die »Allmöglichkeit oder Urpotenz«, Gott im Ich (l. c. S. 25). JESSEN erklärt: »Was der menschliche Geist... findet, zu sich zurückklehrend mitbringt und als sein Eigentum aufbewahrt, ist sein Wissen« (Phys. d. menschl. Denk. S. 212). v. KIRCHMANN erklärt: »Im Gegenstand ist der Inhalt in der Seins-Form befaßt, in der Vorstellung in der Wissens-Form« (Kat. d. Philos.3, S. 53). Es gibt sechs Wissensarten: Wahrnehmung, Vorstellung, Aufmerksamkeit, Erinnerung, Fürwahrhalten, notwendiges Vorstellen (l. c. S. 50 ff.). HARMS betont: »Kein Wissen ohne einen Gegenstand, der die Voraussetzung und die Bedingung seiner Möglichkeit ist« (Psychol. S. 17). Der Trieb und Wille zum Wissen ist der Anfang aller Philosophie (l. c. S. 16).
E. DÜHRING setzt das Ideal des Wissens darin, »in dem Walten der Dinge gleichsam zu Hause zu sein und mithin außer den allgemeinen Notwendigkeiten auch die einzelnen Stücke des Inventars und die besondern Gebrauchsbeziehungen derselben zu kennen« (Log. S. 208). »Genaue und erschöpfende Wiedergabe von etwas oder überhaupt vom Sein und dessen Beziehungen in einem entsprechenden Denkbilde macht das vollständige Wissen aus« (Wirklichkeitsphilos. S. 370). Nach J. BAUMANN heißt Wissen »äußere oder innere Tatsachen in ihrer Eigentümlichkeit auffassen« (Philos. als Orientier. S. III). Nach O. LIEBMANN ist Wissen »das Bewußtsein der Naturgesetze, sowie dessen, was ihnen gemäß sein muß« (Anal. d. Wirkl.2, S. 566). Nach O. SCHNEIDER ist Wissen »ein Erkennen, ein Kennen aus einem Seienden heraus, auf der Grundlage eines Seins, mit der klaren und deutlichen Beziehung auf ein Sein« (Transcendentalpsychol. S. 205). Nach LIPPS ist Wissen ein »Urteilen, mit dem das Ganze unserer Erfahrung einstimmig ist« (Grundt. d. Seelenleb. S. 612). G. THIELE versteht unter Wissen im engeren Sinne den »ruhigen, sicheren Besitz einer Wahrheit«, im weiteren aber »jenes eigentümliche seelische Licht, das nicht nur im Denken, sondern auch im Wollen und Begehren, schon im Empfinden und Fühlen unser Seelenleben heller oder matter durchleuchtet und es vom bloßen, toten Sein specifisch unterscheidet« (Philos. d. Selbstbewußts. S. 4). R. WHALE bemerkt: »Insofern wir... ein Vorkommnis als durch uns, für uns geboten erfassen, sprechen wir von einem Wissen dieses Vorkommnisses.« »Eine Vorstellung oder ein Gegenstand wird nämlich dann als gewußter bezeichnet, wenn eine Vorstellung in ihrer Existenz als von einer Ich-Tätigkeit abhängig gegeben ist« (Das Ganze d. Philos. S. 356 ff.). Ein wahres (metaphysisches) Wissen hat der Mensch nicht (l. c. S. 538. vgl. Kurze Erklär. S. 178). – Nach G. GERBER gehen die Acte des Wissens »von dem in seinem Wirken sich selber wissenden Ich aus, welches sie will, und während die Gefühle uns inne werden lassen, wie die Acte des universalen Bildes, welche uns berühren, sich zu unserem Dasein verhalten, merkt das wissende Ich auf die so in uns[797] wirkenden Erscheinungen, wie wir sie vorstellen, selbst, weil es sie kennen und erkennen will... Wissen ist also ein Ergebnis unserer Kraft und unseres Wirkens« (Das Ich, S. 321). Zum eigentlichen Wissen kommt man erst durch die Sprache (l. c. S. 334. vgl. über das »namentliche« Wissen: GÖRING, Syst. d. krit. Philos. I, 142 ff.. UPHUES, Psychol. d. Erk. I, 183). Unpersönlich, nicht vom psychologischen Subject getragen ist das Wissen nach E. KÖNIG (Üb. d. letzt. Frag. d. Erk. I, 48 f.).
Nach F. MACH ist Wissen »Fürwahrhalten aus objectiven, innern, zwingenden und unabweisbaren Gründen« (Religions- und Weltprobl. I, 17). Nach H. LORM ist Wissen »eine Erkenntnis, deren Richtigkeit sich jedem menschlichen Verstande mit Notwendigkeit aufdrängt« (Grundlos. Optim. S. 21). Nach HUSSERL ist Wissen im engsten Sinne des Wortes »Evidenz davon, daß ein gewisser Sachverhalt gilt oder nicht gilt« (Log. Unters. I, 14). Als »allgemeingültiges Urteilen« bestimmt das (fertige) Wissen B. ERDMANN (Log. I, 6). Nach WUNDT wird die Meinung zum Wissen, »sobald sich mit ihr die Überzeugung ihrer tatsächlichen Wahrheit verbindet« (Log. I, 370).
RIBOT spricht von einem »savoir potentiel« (L'évol. d. idées général. p. 148). Nach TWARDOWSKI besteht das Wissen um einen Gegenstand in der Fähigkeit, »(richtige) Urteile über einen Gegenstand zu fällen« (Üb. begriffl. Vorstellungen, Wissensch. Beilage zum 16. Jahresbericht d. Philos. Gesellsch. zu Wien, 1903, S. 26 f.). – Vgl. »Wissen und Glauben«, Erkenntnis, Bewußtsein, Gewißheit, Evidenz, Überzeugung, Skepticismus, Relativismus, Wissensgefühle.
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