Römische Alterthümer

[742] Römische Alterthümer oder Antiquitäten, vergl. Alterthum; als das Studium des classischen Alterthums seit dem 15. Jahrh. allgemein wurde, so waren es zunächst die r.n A., die im Vergleich zu den griechischen eine ganz unverhältnißmäßig eifrige u. ausgedehnte Pflege fanden. Die nächsten Gründe hiefür lagen offenbar darin, daß Italien wohl das besuchteste u. bekannteste Land Europas war, die Bekanntschaft mit der Sprache u. den Schriftstellern der alten Römer durch den Einfluß der Kirche niemals aufgehört hatte und Denkmale der altröm. Weltherrschaft zudem nicht nur in Rom und ganz Italien, sondern in ganz Westeuropa unschwer aufgefunden wurden. Unter den Bearbeitern der r.n A. aus der ältern Zeit ragten hervor: Flavius Blondus, Franz Robortelli, Onuphrio Panvini, Wolfgang Lazius, Paul Manutius, Lipsius, Casaubon, Salmasius, Gronovius, Perizonius, C. Sigonius, der übrigens auch mit den griech. Antiquitäten außerordentlich vertraut war, u.a.m. Wie in neuester Zeit vorzugsweise deutscher Forscherfleiß die griech. Alterthumswissenschaft im vollen Umfange des Wortes anbaute und ausbildete (s. Philologen), so geschah dasselbe mit den r.n A.n und es ließen sich Schriftsteller hierüber wohl hundertweis nennen, abgerechnet die unzähligen Abhandlungen gelehrter Gesellschaften u. die Programme der Universitäten u. Gelehrtenschulen Sorgfältige Pflege erfuhren besonders auch die röm. Rechtsalterthümer und Rechtsgeschichte, während die griech. Rechtsalterthümer aus freilich sehr entschuldbaren Gründen bis heute wenig angebaut blieben. Ausgezeichnete Philologen haben sich auf die röm. Rechtsalterthümer mehr oder minder speciell u. umfassend eingelassen, außerdem auch die hervorragendsten Romanisten unter den Rechtsgelehrten z. B Heineccius, Schweppe, Hugo, Zimmern, Dirksen, Thibaut, Savigny.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 742.
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