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Die Untersuchungshaft läßt in der Art, wie sie jetzt verhängt und vollzogen wird, nicht dasjenige Maß von Achtung vor der persönlichen Freiheit des Einzelnen erkennen, das man eigentlich im 20 Jahrhundert auch bei einer hohen Obrigkeit als selbstverständlich voraussetzten sollte. Die Opfer dieser Rechtspraxis sollten in Fällen, wo die Untersuchungshaft ohne genügende Grundlage verhängt oder wo sie pflichtwidrig in die Länge gezogen worden ist, häufiger den Versuch machen, die verantwortlichen Beamten nicht nur im Disziplinarwege, sondern auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Und der Reichstag wird hoffentlich bei der kommenden Strafprozeßreform darauf bestehen, daß diejenigen Kautelen in die Strafprozeßordnung hineinkommen, die zum Schutze des Einzelnen gegen bureaukratischen Uebereifer notwendig sind.
(»Frankfurter Zeitung.« 4. August 1908.)
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