[530] Beccarīa, 1) Giacomo Battista, Physiker, geb. 3. Okt. 1716 in Mondovi, gest. 27. Mai 1781 in Turin, wurde in Rom Ordensgeistlicher, dann Professor der Philosophie daselbst und in Palermo, 1748 Professor der Physik zu Turin. Großes Aufsehen machten seine Schriften über die Elektrizität: »Dell' elettricismo naturale ed artifiziale« (Turin 1753), »Dell' elettricismo artifiziale« (das. 1772) und »Dell' elettricità terrestre atmosferia a cielo sereno« (das. 1775). 1760 begann er die Gradmessung in Piemont mit dem Abt Canonica, deren Resultate er in dem »Gradus Taurinensis« (Turin 1774) bekannt machte. Gegenüber dem Zweifel Cassinis an der Genauigkeit seiner Messung wies er in dem »Lettere d'un Italiano ad un Parigino« den Einfluß der Nähe der Alpen auf die Abweichung des Pendels nach.
2) Cesare, Marchese de B.-Bonesana, Philosoph und Publizist, geb. 15. März 1735 (nach andern 1738) in Mailand, gest. 28. Nov. 1794, wandte sich früh dem Studium der französischen Enzyklopädisten und Philosophen zu. Nachdem er zuerst eine Schrift über das Münzwesen im Mailändischen und dessen Verwirrung veröffentlicht hatte, erschien sein berühmtes Werk über Verbrechen und Strafen: »Dei delitti e delle pene« (zuerst anonym, Monaco 1764; beste Ausgabe mit Verbesserungen von ihm selbst, Vened. 1781, 2 Bde.), das in der damaligen gebildeten Welt ungemeines Aufsehen erregte und fast in alle Sprachen Europas übersetzt worden ist. Die wichtigsten deutschen Übersetzungen sind von Flathe mit Hänels Anmerkungen (Bresl. 1778), von Bergk (Leipz. 1798, neue Ausg. 1817), neuere von I. Glaser (2. Aufl., Wien 1876) und Waldeck (Berl. 1870). Unter den Kommentaren verdienen die von Voltaire (»Commentaire sur le livre des délits et des peines«, 1766) und von Diderot (in der Ausgabe von Röderer) sowie von Schall (»Von Verbrechen und Strafen«, Leipz. 1779) genannt zu werden. Aus dem Buch spricht eine edle, humane Gesinnung und ein hoher Eifer für die Ideen der Gerechtigkeit und Menschenwürde, die B. als Grundprinzipien des Kriminalrechts angesehen wissen wollte, aber von eigentlich wissenschaftlicher Philosophie findet man wenig darin. Dennoch hat es auf die Strafgesetzgebung der neuern Zeit, auch auf die deutsche, einen unleugbaren Einfluß ausgeübt. B. konnte nicht Anfeindungen auf Grund dieses Buches entgehen, die ihn veranlaßten, sein schon begonnenes großes Werk über die Gesetzgebung zu unterdrücken. Trotz der wider ihn erhobenen Verdächtigungen wurde er 1768 als Professor des Staatsrechts an der Akademie zu Mailand angestellt. Seine Vorlesungen erschienen nach seinem Tode u. d. T. »Eléments d'économie publique« (Mail. 1804). Noch schrieb er: »Ricerche interno alla natura dello stile« (1. Teil, Mail. 1770; vollständig 1822, 2 Tle.). Seine Schriften, zuerst als »Opere diverse« (Neapel 1770) veröffentlicht, wurden von Villari (Flor. 1854) herausgegeben. Vgl. Cantù, B. e il diritto penale (Flor. 1862), danach die biographische Skizze von Rinaldini (Wien 1865); Amati und Buccellati, B. e l'abolizione della pena di morte (Mail. 1872, mit Biographie); Putelli, B. e la pena di morte (Udine 1878).