Birkenfeld [1]

[894] Birkenfeld, ein zum Großherzogtum Oldenburg gehörendes, aber abgesondert liegendes Fürstentum, südlich am Hunsrück, wird ganz von der preußischen Rheinprovinz begrenzt (s. Karte »Oldenburg«) und umfaßt ein Areal von 593 qkm (9,13 OM.). Es besteht aus der Herrschaft Oberstein (s. d.) und der Grafschaft Sponheim (s. d.). Das Land wird vom Hochwald und Idarwald durchzogen und im südöstlichen Teil von der Nahe durchflossen. Der Ackerbau ist trotz der gebirgigen Beschaffenheit des stark bewaldeten Landes im allgemeinen befriedigend; Obst gedeiht besonders an den Ufern der Nahe; blühend ist die Rindviehzucht. Die Waldungen bestehen größtenteils aus Laubholz. Gegenstand des Bergbaues sind Eisenstein und Dachschiefer. Die Industrie ist lebhaft, besonders im Amtsbezirk Oberstein die Achatschleiferei und die Fabrikation unechter Bijouterien. Die Bevölkerung betrug 1900: 43,409 Seelen, davon 34,523 Evangelische, 8180 Katholiken und 524 Juden. Die Regierung ist in dem großherzoglich oldenburgischen Hause nach dem Rechte der Erstgeburt erblich; aber die Verbindung des Fürstentums mit den übrigen oldenburgischen Ländern ist eine bloß persönliche, durch den gemeinsamen Regenten vermittelte. Die Regierungsgeschäfte besorgt unter der unmittelbaren Leitung des oldenburgischen Kabinetts das Regierungskollegium zu Birkenfeld. B. ist im oldenburgischen Landtage vertreten; außerdem besteht ein Provinzialrat (14 Mitglieder). Die Gemeindeverwaltung ist selbständig und wird durch Bürgermeister, die Staatsbeamte sind, kontrolliert. Es bestehen zwei Amtsgerichte (Birkenfeld und Oberstein) unter dem Landgericht in Saarbrücken. Über die Finanzen des Fürstentums s. Oldenburg. – Seit 1569 führte ein Zweig des Hauses Zweibrücken, der bis 1733 in B. (s. unten) residierte, den Namen B.; 1776 kam B. an Baden, 1801 an Frankreich, 1817 an Oldenburg. Vgl. Barnstedt, Beschreibung des Fürstentums B. (Birkenf. 1845).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 894.
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