[197] Closen, Karl, Freiherr von, bayr. Staatsmann, geb. 1786 in Zweibrücken, gest. 19. Sept. 1856 auf seinem Gut Gern bei Eggenfelden, Sohn Ludwig v. Closens (geb. 1755, gest. 1830), der im amerikanischen Freiheitskrieg 178083 als Adjutant Rochambeaus unter Washington focht und später in französischen Diensten bis zum Maréchal de Camp aufrückte. C. studierte 18021804 in Wien und Landshut, ward 1814 Kreisrat, machte den Feldzug von 1814 unter Wrede mit, wurde 1817 Regierungsrat im Ministerium des Innern, 1819 Ministerialrat, aber wegen seiner liberalen Opposition in Ruhestand versetzt. 1831 verweigerte ihm, dem Abgeordneten der adligen Gutsbesitzer, die Regierung den Eintritt in die Kammer. 1833 wegen Majestätsbeleidigung angeklagt, wurde er erst 1839 freigesprochen. Wieder als Abgeordneter zugelassen, wirkte er 184648 vermittelnd. Er wurde im Vorparlament zu Frankfurt zum Mitgliede des Fünfzigerausschusses gewählt, wohnte aber nur wenigen Sitzungen bei, da ihn König Maximilian II. zum Bundestagsgesandten, dann zum Bevollmächtigten bei der Zentralgewalt ernannte. Nach dem Rücktritte des bayrischen Märzministeriums wurde er außerordentlicher Staatsrat. Er schrieb: »Kritische Zusammensetzung der bayrischen Landkulturgesetze« (Münch. 1818); »Die Armee als militärische Bildungsanstalt der Nation« (das. 1850, Zusätze 1851); »Die preußische Landwehr« (das. 1855).