[533] Gurunsi, Landschaft in Französisch-Senegal, zwischen 10°30´-12° nördl. Br. und 0°40´-2°10´ östl. L., begrenzt im O. von Gurma, im N. von Mossi, dem G. tributpflichtig ist, im W. vom Schwarzen Volta und im SO. vom Roten Volta durchzogen. Das wenig bekannte Land scheint aus einer weiten, bewaldeten Ebene zu bestehen, die von wenigen Flußläufen durchzogen ist; das Wasser sammelt sich in großen, von Pflanzen bedeckten Becken. Die Ufer des Volta bestehen aus eisenhaltigem Quarz mit goldführendem Sand, weiter abwärts herrscht Schwemmland, aus dem einzelne Felsen aufragen. Der Boden ist fruchtbar und erzeugt an genügend bewässerten Stellen alle Produkte Afrikas, für Viehzucht ist das Land aber nicht geeignet wegen seiner Feuchtigkeit und des Auftretens von dem Vieh gefährlichen Insekten. An Wild ist Überfluß, es fehlt aber der Affe. Wege sind außer den Straßen von Datina nach Mossi und von Sati nach Ua nicht vorhanden. Die Eingebornen, die Gurunga, scheinen nach Abstammung und Sprache keiner einheitlichen Rasse anzugehören und sind durch die zivilisierten Völker, von denen sie umgeben werden, in ihre Wälder gedrängt worden. Sie zerfallen in viele Stämme. Die vornehmsten sind die Nonuma und die Julsi oder Tiolle im N., die Kassanga, Lakhama oder Nokhodosi, die Dagari, Dagabokha und Ule im W., die Tiansi oder Bulsi und die Nakaransi in der Mitte und die Talensi im O. Ethnographisch verschieden, haben diese Stämme doch ziemlich gleiche Sitten. Sie gehen meist völlig nackt oder hangen nur ein Fell um. Die Häuser bestehen aus einem niedrigen Raum über der Erde und einer Art Keller. Alle diese unterirdischen Räume, in denen oie Frauen wohnen, stehen miteinander in Verbindung und haben als einzigen Eingang von außen ein Loch in der Mitte des Dorfes bei der Hütte des Häuptlings. Die Religion der Gurunga ist entweder Fetisch- oder Sonnendienst, ihre runden Tempel aus Erde sind mit roten oder schwarzen geometrischen Figuren bedeckt. Die politische Zerrissenheit Gurunsis in kleine Dorfverbände hat bewirkt, daß es stets unter fremder Herrschaft stand. Mehrere Jahrhunderte hindurch war es Mamprusi tributär, seit Anfang des 19. Jahrh. war der König von Mossi ihr Souverän. 1882 bemächtigte sich der Sonrhaihäuptling Gandiare der Herrschaft und brandschatzte das Land, bis er 1885 ermordet wurde. Sein Nachfolger Babotu mußte die Oberherrlichkeit des Naba von Mossi anerkennen. Von seiner Gewaltherrschaft wurde das Land endlich Ende 1896 durch Voulet befreit, der zuerst Mossi, dann auch G. zur Annahme der französischen Schutzherrschaft veranlaßte. Die Besetzung Gurunsis ist für Frankreich von Wichtigkeit, weil die Landschaft die Länder von Französisch-Sudân mit dem Hinterland von Dahomé und den Kongostaaten verbindet. G. kam an Frankreich durch den Vertrag vom 9. Juli 1897 mit Deutschland, das dagegen das an der Südgrenze gelegene Mamprusi erhielt. Verwüstet und entvölkert, hat G. augenblicklich geringen Wert für Frankreich, obgleich viel Elfenbein gewonnen wird; doch kann es von großer wirtschaftlicher Bedeutung werden, namentlich wenn die reichen Goldlager im Norden des Landes erschlossen sind.