[870] Insignĭen (lat.), Kenn-, Ehrenzeichen, besonders Symbole einer Würde; so bei Fürsten: Krone und Zepter, bei den frühern deutschen Kaisern die Reichskleinodien (s. d., Bd. 4, S. 732), bei Rittern: Schild und Helm, bei Kriegern: Fahnen und Adler etc.; ferner Abzeichen einer öffentlichen Amtswürde, wie die Beile der römischen Liktoren, die Stäbe und Zepter, die in Deutschland die Rektoren der Universitäten und in England der Sprecher im Hause der Gemeinen sowie die Lord-Mayors bei feierlichen Gelegenheiten führen; auch die Amtsketten der Magistratspersonen u. dgl. Hierher gehören ferner die Marschallstäbe, die Roßschweife der türkischen Paschas etc. Die I. der katholischen Bischöfe sind: Stab, Ring, Insul, Brustkreuz, Sitz unter einem Baldachin, Pontifikalkleidung, für die Erzbischöfe noch das Pallium etc. und für den Papst insbes. noch die Tiara, die der protestantischen Geistlichen: ein Kelch mit Strahlen oder einer Kirche. Auch jedes Gewerbe hat seine besondern Abzeichen, die aus seiner Beschäftigung hergenommen sind.