[341] Judeneid, der seit dem Mittelalter in den oft- und westeuropäischen Staaten aus Haß und Mißtrauen von den Behörden vorgeschriebene, unter einem eigenartigen Zeremoniell und nach einem Verwünschungen und Flüche androhenden Formular vor Gericht zu leistende Schwur der Israeliten. Das älteste Formular des Eides more judaico in deutscher Sprache ist von Erzbischof Konrad von Mainz (1160 bis 1200) ausgearbeitet. Einfach gegen spätere Formulare, besonders gegen das der Reichskammergerichts-Ordnung, fand es viele Verbreitung. Erst die zunehmende Zivilisation nahm dem J. das Schimpfliche. In Deutschland ist er mit Einführung der Verfassung des Norddeutschen Bundes (1869) gänzlich beseitigt. Vgl. Frankel, Die Eidesleistung der Juden in theologischer und historischer Beziehung (Dresd. 1847); Stobbe, Die Juden in Deutschland während des Mittelalters, S. 153 ff. (Braunschw. 1866); Scherer, Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern, S. 293299 (Leipz. 1901); Steinschneider in der »Zeitschrift für hebräische Bibliographie«, Bd. 1 (Berl. 1896/97).