Kerbholz

[848] Kerbholz (Kerbstock), Stäbchen zum Einschneiden von Zahlen und Zeichen, ein altes Mittel zum sichern Zählen und Rechnen sowie für Erinnerungen aller Art. Insbesondere wurden Schulden aufs K. geschnitten. Daher »was einer auf dem K. hat« soviel wie seine Schuld. Das K. diente zur gegenseitigen Sicherstellung im Geschäfts- und Rechnungswesen: zwei gleiche Hölzchen, eins dem Gläubiger, das andre dem Schuldner gehörig, wurden aneinander gelegt, und durch einen Kerbschnitt über beide weg wurde ein Posten verzeichnet. Um eine Schuld zu tilgen, wurde das K. bei der Abrechnung abgekerbt (wohl durch Abspalten der Holzschicht, welche die Kerben enthielt). Vgl. Grimm, Wörterbuch, Bd. 5, S. 563–565. Die Kerbhölzer galten bis im 18. Jahrh. in England als gerichtliche Beweisstücke und sind nicht nur in Ländern und Gegenden, wo die Kenntnis des Schreibens nicht weit verbreitet ist, sondern auch bei uns auf dem Lande, bei Müllern, im Bergbau etc., hier und da noch heute im Gebrauch. Vgl. Hausmarke.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 848.
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