Kreis [2]

[626] Kreis, Abteilung oder Unterabteilung eines Landes zum Zweck der Verwaltung. So zerfallen insbes. in Preußen die Provinzen in Regierungsbezirke und diese wiederum in Kreise. In Österreich entspricht der »Bezirk« dem preußischen K., in Rußland der Ujesd, Län in Schweden, Liwa in der Türkei, Komitat in Ungarn, Shire oder Grafschaft in England, Arrondissement in Frankreich etc. In Deutschland ist der Umfang und die Bedeutung der Kreise in den einzelnen Staaten sehr verschieden. In manchen Staaten ist die Landeseinteilung der preußischen Kreiseinteilung entsprechend, wenn auch, z. B. in Sachsen-Weimar, statt K. der Ausdruck Bezirk der amtliche ist. In Württemberg dagegen zerfällt das Landesgebiet in vier Kreise, die unter Kreisregierungen stehen. Diese Kreise zerfallen dann in Oberämter mit Oberamtmännern an der Spitze. Ebenso ist Bayern in Regierungsbezirke oder Kreise eingeteilt, an deren Spitze Kreisregierungen stehen. Der Regierungsbezirk bildet eine Kreisgemeinde, deren Vertretungsorgan der Landrat und Landratsausschuß sind. Die Regierungsbezirke zerfallen, von den unmittelbaren Städten rechts des Rheins abgesehen, in Verwaltungsdistrikte mit Bezirksämtern. Das Königreich Sachsen zerfällt in fünf Kreishauptmannschaften, die in Amtshauptmannschaften eingeteilt sind. Das Großherzogtum Baden ist in Bezirke mit Bezirksämtern eingeteilt. Es besteht aber dort die Einrichtung, daß mehrere Bezirke zu einem Gemeindeverband unter dem Namen K. vereinigt sind. Wie in Preußen, ist der K. auch in den meisten Kleinstaaten nicht nur ein Bezirk der innern Landesverwaltung, an dessen Spitze der Landrat (in Hessen Kreisrat, in Waldeck Kreisamtmann, in Braunschweig und Anhalt ebenso wie in Elsaß-Lothringen der Kreisdirektor) steht, sondern zugleich ein Gemeindeverband zum Zweck der Selbstverwaltung (s. Kreisverfassung). – Das alte Deutsche Reich wurde unter Kaiser Maximilian I. behufs Erhaltung des Landfriedens und zu militärischen Zwecken in zehn Kreise eingeteilt (s. Deutschland, S. 808, und Artikel »Kreisverfassung«).[626]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 626-627.
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