[72] Magenschnitt (Gastrotomie), eine Operation, die notwendig wird, um in den Magen gelangte Fremdkörper (verschluckte Gebisse, von Gauklern verschluckte Gabeln etc.) zu entfernen, um bei Unwegsamkeit der Speiseröhre (durch narbige Verengerungen oder durch bösartige Geschwülste [Krebs] eingekeilte Fremdkörper), um Geschwüre und Geschwülste, die der innern Behandlung nicht weichen, zu beseitigen, oder um eine Magenfistel (s. d.) anzulegen, durch die der Kranke ernährt werden kann. Am häufigsten wird der M. ausgeführt bei Verengerung des Pylorus, um eine hier gelegene Geschwulst oder ein Geschwür zu beseitigen, oder um an Stelle der unwegsam gewordenen Ausmündung eine neue Verbindung mit dem Darm herzustellen (Gastroenterotomie). Man durchschneidet die Bauchdecken, zieht den Magen hervor, durchschneidet die Magenwand, entfernt den Fremdkörper, verschließt die Magenwunde sorgfältig durch die Naht, versenkt den Magen und vernäht nunmehr die Bauchwunde ebenfalls. Ist das untere Ende der Speiseröhre, also der Magenmund, die Kardia, so stark narbig verengert, daß die Sonde nicht mehr hindurchgeht, so sucht man vom Magen aus die Verengerung zu erweitern (mit Sonden). Meistens muß man hiervon absehen; um aber den Tod des Kranken durch Verhungern zu verhüten, vereinigt man durch Nähte die Ränder der Magenwunde, diese dabei etwa auf 1 cm verkleinernd, vollkommen wasserdicht mit den Rändern der Bauchwunde und legt in die Fistel ein entsprechend starkes Drain. Während der M. früher gewöhnlich mit einem Mißerfolg endete, wird er jetzt ohne besondere Gefahr ausgeführt und hat namentlich bei Geschwüren, Geschwülsten, Narben etc. geradezu glänzende Erfolge aufzuweisen.