Schaffhausen [1]

[679] Schaffhausen, der nördlichste Kanton der Schweiz, liegt, in drei Gebiete zerstückelt, am rechten Rheinufer, größtenteils vom Großherzogtum Baden umgeben und im Süden durch den Rhein von den Kantonen Zürich und Thurgau getrennt, umfaßt ein Areal von 294,2 qkm und zählte (1900) 41,609 vorherrschend protestantische und Deutsch sprechende Einwohner, die sich auf sechs Bezirke verteilen. Der Kanton wird zum größten Teil vom Tafeljura (Randen, s. d.) eingenommen; 95,5 Proz. sind produktiv (Wald 116,22, Rebland 10,64 qkm). Er erzeugt Getreide (Weizen, Dinkel, Gerste, Hafer) über den Bedarf. Außerdem baut man viel Kartoffeln und Hanf, auch viel Obst (mehr Kern- als Steinobst); treffliche Weine (1904 für 1 Mill. Frank) gedeihen um S. und im Klettgau (Unter-Hallau). Der Viehstand betrug 1901: 1018 Pferde, 10,627 Rinder, 11,803 Schweine, 3944 Ziegen und 2107 Bienenstöcke. In der kantonalen Fischzuchtanstalt wurden 1903/04: 851,100 Eier eingesetzt und 800,300 Fischchen ausgesetzt, meist Lachse, Fluß- und Bachforellen und Äschen. 1905 waren 80 Fabriken mit über 5000 Arbeitern im Betrieb; Weiteres s. unten (Hauptstadt). Der Kanton hat sich 14. Mai 1876 (1895 revidiert) eine neue Verfassung gegeben und ist damit von der Repräsentativdemokratie zu den rein demokratischen Kantonen mit obligatorischem Referendum und dem Vorschlagsrecht in der Gesetzgebung (Initiative) übergegangen. Demgemäß wählt sich das Volk eine Legislativbehörde, den Großen Rat, auf je 500 Seelen ein Mitglied, und zwar auf vier Jahre; die Gesetze unterliegen, sofern 1000 Bürger es verlangen, der Volksabstimmung. Ebenso können sowohl Legislative als Exekutive abberufen werden, und das Volk entscheidet auch über größere außergewöhnliche Ausgaben. Einer Minimalzahl von 1000 Bürgern ist das Recht der Gesetzesinitiative eingeräumt. Die oberste Exekutivbehörde ist der Regierungsrat, dessen fünf Mitglieder auf je vier Jahre durch das Volk gewählt werden. Ein Obergericht von fünf Mitgliedern wird ebenfalls auf je vier Jahre, aber durch den Großen Rat ernannt. In jedem Bezirk besteht ein Bezirksgericht, in den Gemeinden je ein Gemeinderat und Friedensrichter. Ende 1905 betrug das Reinvermögen 13,993,302,50 Frank, die Einnahmen 2,204,355,30 Fr., die Ausgaben 2,194,205,65 Fr.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 679.
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