[704] Statik (v. gr.), 1) die Wissenschaft von dem Gleichgewicht der Körper u. deren Kräften im Gegensatz zur Dynamik, od. der Lehre von den Gesetzen der Bewegung der Körper; beide zusammengenommen heißen Mechanik. Die S. theilt man in Geostatik od. S. fester Körper, häufig auch schlechthin S. genannt, Hydrostatik od. S. tropfbar flüssiger Körper u. Aërostatik od. S. luftförmiger Körper. Die S. ist ein Theil der Physik, wird bisweilen aber auch als ein Theil der angewandten Mathematik betrachtet. Sie handelt bes. von der Schwere u. dem Schwerpunkte der Körper; auch werden von derselben Sätze bewiesen u. weiter entwickelt, wie: Jeder Körper bleibt in seinem Zustande der Ruhe u. Bewegung unverändert, wenn keine bewegende Kraft auf ihn einwirkt; Körper, welche einmal nach einer gewissen Richtung eine gewisse Geschwindigkeit besitzen, brauchen keiner besonderen Kraft von innen od. von außen, um in gleichförmiger Bewegung erhalten zu werden (Gesetz der Beharrung od. Trägheitsgesetz); wirken gleichzeitig auf einen freibeweglichen Körper zwei Kräfte, deren Richtungen einen Winkel unter einander bilden, so kann man ihnen durch eine dritte auf den Körper wirkende Kraft das Gleichgewicht halten, welche der Resultante der beiden ersten gleich u. entgegengesetzt ist. Diese Resultante bestimmt man aber nach dem Gesetz vom Parallelogramm der Kräfte (s.d.), welches als die Grundlage der S. anzusehen ist. 2)) Die Lehre der Befruchtung, Erschöpfung u. des Ertrags des Bodens in gegenseitigen Beziehungen zu einander. Vgl. von Wulfen, Ideen zur Grundlage einer S. des Landbaues, 1833.