Auflösende Mittel

[934] Auflösende Mittel (Resolventia), Arzneimittel, durch die man widernatürlich zähe od. feste verhärtete Theile auch zu consistente Flüssigkeiten in Höhlen od. Kanälen des Körpers aus ihrem Zusammenhange zu bringen, mehr flüssig zum Verdunsten geeignet, zur Aufsaugung geschickt, beweglich zu machen u. zu entfernen sucht. Unter den A-n M-n steht Wassertrinken obenan, u. auch Körperbewegungen, vorzüglich das Turnen, dürften hierher zu zählen sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 934.
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