[88] Autokrătie (v. gr.), 1) die Selbstbeherrschung, nach welcher der Mensch sich, frei von äußeren Reiz od. Zwangsmitteln, zu einer Handlungsweise entschließt, die ihm die rechte scheint, gleichviel ob dieselbe durch die eigene innere Gesetzgebung od. durch eine fremde geboten war. Vgl. Antonomie. 2) (Autokratismus), Selbstbestimmung der Natur des Körpers, ohne äußere Einflüsse, Lebenskraft, vorzüglich in Bezug auf die Heilung von Krankheiten, Naturheilung. 3) Selbstherrschaft, die Staatsform, wo das Oberhaupt eines Staates zugleich Gesetzgeber u. Ausführer ist. In beider Beziehung der A. ist ein Autokrat ein sich selbst bestimmender, unabhängiger Mensch, od. ein unumschränkt regierender Fürst, Selbstherrscher, wie der Kaiser von Rußland. In letzterem Sinne wurde von den Griechen der römische Kaiser auch Autokrător genannt, wogegen im griechischen Sinne Autokratŏres unabhängig u. selbständig handelnde Leute waren, z.B. Gesandte, Feldherren u. überhaupt Staatsbeamte, die in vorkommenden Fällen, ohne bei den höchsten Behörden erst anzufragen, nach eigenem Ermessen handelten. Daher autokratisch, unumschränkt, nach eigenem Ermessen.